Aktuelle Themen
Newsletter 01 2024/25
Wie bereits in den Medien kolportiert, sind die Gehaltsverhandlungen für den Öffentlichen Dienst zwar gestartet, verlaufen aber momentan eher schleppend. Die gestern medial aufgetauchte Forderung der RH-Präsidentin nach einer Nulllohnrunde scheint zusätzlich Öl ins Feuer zu gießen. Ich möchte euch an dieser Stelle eine Stellungnahme des UGÖD-Pressesprechers weiterleiten, die ich sehr gut und bemerkenswert finde. Über Neuerungen wird euch der ZA am Laufenden halten. Die Presseaussendung von Dr. Stefan Schön findet ihr unter https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20241118_OTS0040/nulllohnrunde-zuruf-vom-rechnungshof.
Hier sind die rechtlichen Grundlagen und die dazugehörigen Erlässe sowie eine Zusammenfassung zu finden:
03 23.24. Stunde im pädagogischen Dienst_Überblick
04 23.24. Stunde im pädagogischen Dienst_rechtliche Grundlagen
Die Dienstrechtsnovelle wurde zwar beschlossen, aber leider in einer „abgespeckten“ Version. Das heißt, der Fortbestand des § 52 LDG (die Q-Stunden) ist gesichert, aber die Novelle zu den IT-Kustodiaten wurde leider blockiert bzw. herausgenommen. Die Bundesleitung wird sich aber dieses Themas wiederum annehmen, sobald eine neue Regierung steht bzw. die neuen Verhandlungspartner fixiert sind.
Zu Beginn des neuen Schuljahres stellt unsere Fraktion der Unabhängigen Gewerkschafter:innen einen Chat mit dem ÖLI – UG-Dienstrechtsskriptum (AI/KI basiert) zur Verfügung. Hier der Link: https://bit.ly/Chat-%C3%96LI-DRS oder via Homepage: https://oeli-ug.at/recht/dienstrechtsskriptum/
Viel Spaß beim Ausprobieren. Wir werden das PDF weiterhin pflegen.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass es an der PH Vorarlberg die Möglichkeit einer Mentor:innenausbildung gibt. Es haben sich zum Lehrgang bisher wenige Kolleg:innen angemeldet.
In der Induktionsphase der neu eintretenden LP steht den Studierenden am Schulstandort im ersten Jahr ein Mentor zur Seite. Bis 2029 müssen diese Mentoren den HLG für Mentoring im Ausmaß von 30 ECTS absolviert haben. Das Handbuch zur Induktion findet ihr im Anhang (siehe Datei).
Der ZA hofft, dass künftig mehrere LP bereits sind, diese Ausbildung zu machen. Es scheint immer noch nicht klar, welche Funktion eine Mentorin/ein Mentor am Schulstandort hat. Aus diesem Grund übermittle ich zum Newsletter nochmals die rechtlichen Grundlagen. Wenn ab 2029 keine ausgebildeten Mentor:innen an den Schulstandorten sind, dann können von extern Mentor:innen zugeteilt werden.
Die Genehmigung/Aussendung einer entsprechende Sondervertragsrichtlinie steht immer noch aus. Angeblich hängt sie nun wieder im Finanzministerium, da das BMKÖS seine Zustimmung erteilt habe. Ob dies nun stimmt, kann der ZA leider nicht überprüfen, aber ärgerlich ist dieses Hin und Her allemal. Die gewerkschaftliche Bundesleitung ist in jedem Fall damit beschäftigt, eine Sammelklage einzelner Sondervertrags-Lehrpersonen vorzubereiten. Sollte sich also in absehbarer Zeit nichts bewegen, dann wird eine Klage eingereicht.
Seit 2020 ist es für Berufsschullehrpersonen grundsätzlich möglich, ein sogenanntes
„Lehrgangs-Sabbatical“ in Anspruch zu nehmen. Es gelten dieselben Vorgaben, wie für das normale Sabbatical, d.h. das Sabbatical muss genehmigt werden und es darf zu keiner notwendigen Neueinstellung führen. Im Anhang findet ihr eine Zusammenfassung der rechtlichen Grundlagen.
Für alle neu eingetretenen Kolleg:innen möchte der ZA wieder einmal auf die Möglichkeit der „Gewährung von Zuschüssen an Landeslehrpersonen zu Darlehen zur Schaffung, zum Erwerb oder zur Sanierung von Wohnraum“ hinweisen. Hier findet ihr die Richtlinie sowie das Antragsformular:
Lehrpersonen, die dieses Angebot in Anspruch nehmen möchten, sollten sich für ein Abklärungsgespräch bei AMECO anmelden:
AMECO
office@ameco.at bzw. 05574 /202-1031
Bitte gleich um Bekanntgabe der Stammschule, Geburtsdatum und Handynummer. Wird eine Supervision oder ein Coaching genehmigt, kann dies bei einer fachlich geeigneten Person nach eigener Wahl in Anspruch genommen werden. Der Höchstbetrag einer Rückvergütung durch die Bildungsdirektion liegt bei € 600,00. Es können sowohl Einzel-, als auch Teamsupervisionen bzw. -coachings gemacht werden. Der Antrag für die Kostenrückerstattung wird nach Abschluss an die Bildungsdirektion übermittelt. Dies muss bis spätestens 31.10. des Folgeschuljahres erfolgen.
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- 09 Zentralausschuss_Berufsschulen_Vlbg.
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- 11 Kursübersicht Mentoring chronologisch Stand Oktober 23
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